Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitiger Vereinbarungen steht uns bis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche gegen den Käufer aus der bestehenden Geschäftsverbindung das Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen zu, die dem Käufer zu liefern sind oder die diesem schon ausgefolgt wurden und wieder in unseren Besitz gelangen oder uns übereignet wurden.
Die Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Untergangs sowie der Verschlechterung, des Verlustes, der Beschädigung, des Abhandenkommens oder der Beschlagnahme geht auf den Käufer über:
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Herstellers über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) - insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz BGBl. 99/1988 resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte und Mangelfolgeschäden sowie entgangener Gewinn ist ebenso wie die Haftung für Sachschäden wegen eines fehlerhaften Produktes soweit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung für gewerbliche Sachschäden gemäß § 9 PHG ist vom Käufer auf seine Kunden zu überbinden. Der Käufer hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
Als Erfüllungsort und ausschließlichen Gerichtsstand für beide Vertragsteile für sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, auch für Wechsel- und Urkundenprozesse, wird das Bezirks- oder Landesgericht Wels unter Ausschluss jedes anderen in- oder ausländischen Gerichtsstandes vereinbart. Es ist formelles und materielles österreichisches Recht anzuwenden unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.